Hinweis für gesetzlich Versicherte

Die Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Die Kosten hierfür müssen privat getragen werden.

Einige Krankenkassen bezuschussen jedoch die Kosten für Osteopathie, wenn bestimmt Kriterien erfüllt sind. Die Kriterien sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, so daß Sie als Versicherter bei Ihrer Krankenkassen vor Beginn der Behandlung nachfragen sollten, ob auch Ihre gesetzliche Krankenkasse und unter welchen Voraussetzungen Osteopathie bezuschußt.

Ein Kriterium der gesetzlichen Krankenkassen ist beispielsweise der Nachweis, Mitglied einer Berufsvereinigung zu sein.

Dieses Kriterium erfülle ich mit meiner Mitgliedschaft seit 2017 in der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V., hpO